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Überarbeitet: Grundsatz zur Entfernung von Bewertungen

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eBay entfernt nun auch neutrale und negative Bewertungen, wenn diese vergeben wurden, weil sich der Kaufpreis später noch um gesetzlich vorgesehene Abgaben oder Gebühren erhöht hat.

Einzige Voraussetzung seitens des Verkäufers: Es muss im Angebot “gut sichtbar” auf die zusätzlich anfallenden Kosten hingewiesen worden sein.

eBay schlägt dazu folgenden Textbaustein vor: 

“Hinweis für internationale Käufer / International Buyers – Please Note:

  • Gebühren, Steuern und Zölle für den Warenimport sind nicht im Artikelpreis oder den Versandkosten enthalten. Diese Kosten sind vom Käufer zu tragen / Import duties, taxes and charges are not included in the item price or shipping charges. These charges are the buyer’s responsibility.

  • Bitte erkundigen Sie sich vor dem Bieten und Kaufen bei Ihrer zuständigen Zollbehörde, welche zusätzlichen Gebühren anfallen können / Please check with your country’s customs office to determine what these additional costs will be prior to bidding/buying.”

Zusätzlich empfiehlt eBay noch, diesen Text (idealerweise ebenfalls auf deutsch und englisch):

  • “Diese Gebühren werden üblicherweise von der Zollbehörder oder dem Versandunternehmen eingefordert. Bitte verstehen Sie diese nicht als zusätzliche Versandkosten / These charges are normally collected by the delivering freight (shipping) company or when you pick the item up – do not confuse them for additional shipping charges.

  • Wir geben keine falschen Zollerklärungen an – so deklarieren wir Waren z.B. nicht unter Wert oder als Geschenk, um Steuern oder Zölle zu umgehen.  Das wären Verstöße gegen internationales Handelsrecht / We do not mark merchandise values below value or mark items as “gifts” – Governmental regulations prohibit such behavior.” 

Zum vollständigen Grundsatz >

Dieser Beitrag wurde am Montag, 09. Februar 2009 um 13:03 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Kaufen, Rechtliches, Verkaufen, eBay-Regeln, ebay-Tools abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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